Empfehlungsmarketing zugunsten des lokalen Handels und der lokalen Unternehmen

 

 

Vorteile für ihr Unternehmen:

  • Ihr Unternehmen wird von den Förderprojekten und deren Mitgliedern empfohlen
  • dies führt zu Neukunden, zu Umsatzsteigerungen und zu einer nachhaltigen Kundenbindung
  • durch die konkreten Anreize für das B2B, sind nicht nur der Handel, sondern alle im B2B tätigen Unternehmen, Handwerk und Dientstleiter mit einbezogen.
  • durch die Anreize im B2B sind sowohl sowohl alle teilnehmenden Anbieter, als auch Verbraucher potentielle Kunden für ihr Unternehmen
  • Ohne Umsatz keine Kosten! Nur im Falle von Kundenumsätzen fallen Kosten an.  
  • Sowiesokosten für Marketing und das Gemeinwohl werden effektiv mit einem Umsatz  verbunden und öffentlich wirksam
  • Kundenkarte inclusive -- Werden Sie ohne Mehrkosten zum Herausgeber Ihrer eigenen Bürgerkarte mit Ihrem Firmenlogo und einem Ihnen besonders am Herzen liegenden Förderprojekt

 

 

Deshalb hat sich das Bau- und Gartencenter do-it für die Bürgerkarte entschieden


 

Nur bei tatsächlichen Umsätzen fallen auch Kosten an!

  • Wir sind ein Bürgerprojekt und distanzieren uns bewusst von erhöhten Gebühren zulasten der teilnehmenden und sich für das Gemeinwohl engagierenden Unternehmen

  • Sie bezahlen keinen Monatsbeitrag

  • Sie benötigen kein spezielles Kartenlesegerät

  • Die Einrichtungspauschale beträgt einmalig 120,- Euro

  • Die Servicegebühr dient ausschließlich der Kostendeckung für den Betrieb und Unterhalt der Plattform, für Hosting und Lizenzgebühren, für den Einzug und die Weiterleitung der Förderbeträge, für den Betrieb der Server und für die Marketingaktivitäten. Eventuelle Überschüsse werden reinvestiert.

 

Unser Motto lautet: Ohne Kundenumsatz keine Kosten!

Die Einrichtungspauschale für den Eintrag in das Anbieterverzeichnis und in die Karte von Morgen beträgt 120,- €.

Diese Kosten fallen bei Kundenumsätzen an: 

1. Die Servicegebühr beträgt 0,2 % vom Kundenumsatz. Bei Umsätzen unter 10.000,- €/Monat, beträgt die Servicegebühr 1,0 % vom Kundenumsatz.

Optionale Kosten:

Wird ein Kundenumsatz eingebucht, entsteht auf dem BVV-Anbieterkonto je Euro Umsatz ein virtueller B2Bee.1

Als Anbieter haben Sie nun zwei Möglichkeiten:

  • 1. Sie können die entstandenen B2Bees sofort durch einen von ihnen ausgelösten Buchungsvorgang, kostenpflichtig gegen einen Gemeinwohlbeitrag in Höhe von 2,0 % wieder auflösen. Ihr B2Bee-Konto steht dann wieder auf Null.
  • 2. Sie können die bei ihnen entstandenen B2Bees an andere Anbieter weitergeben.* (siehe Erläuterung)  Je mehr B2Bees Sie weitergeben, desto weniger B2Bees müssen von ihnen kostenpflichtig aufgelöst werden. Als Anbieter im Netzwerk aktiv zu werden lohnt sich also. 

Werden die B2Bees von ihnen weder aufgelöst noch an andere Anbieter weitergegeben, sondern einfach nur "geparkt", entstehen  "Parkgebühren" in Höhe von 0,3% im Monat je B2Bee.  

* Erläuterung: Als Anbieter erhalten Sie eine spezielle Anbieter-Bürgerkarte. Wird von ihnen beim Bezahlen von Rechnungen oder bei Einkäufen die Nummer ihrer Anbieter-Bürgerkarte angegeben, wandert je Euro Umsatz zugleich ein virtueller B2Bee an den Anbieter, welcher den Umsatz gemacht hat. Nun hat dieser Anbieter ihre B2Bees. Für Sie hat dies den Vorteil, dass Sie diese B2Bees nicht mehr kostenpflichtig auflösen müssen. Für den anderen Anbieter hat es den Vorteil, dass er mit ihnen ins Geschäft gekommen ist. Jeder gewinnt. regionale Wirtschaftsbeziehungen werden gestärkt. Alles in einem Video erklärt finden Sie HIER

 

Kosten – Nutzen in Zahlen und Fakten

Für den Fall, dass Sie  ihre B2Bees sofort glattstellen (siehe grauer Kasten oben) entstehen Kosten wie folgt: 

       15,- €    wenn ihr Unternehmen mindestens            500,00 € Umsatz/Monat   gemacht hat

     150,- €    wenn ihr Unternehmen mindestens          5.000,00 € Umsatz/Monat gemacht hat

     300,- €    wenn ihr Unternehmen mindestens        10.000,00 € Umsatz/Monat  gemacht hat  (3,0%)

     410,- €    wenn ihr Unternehmen mindestens        15,000,00 € Umsatz/Monat   gemacht hat  (2,7%)

     740,- €    wenn ihr Unternehmen mindestens        30.000,00 € Umsatz/Monat   gemacht hat  (2,4%) 

  1.180,- €    wenn ihr Unternehmen mindestens        50.000,00 € Umsatz/Monat   gemacht hat  (2,3%)

 

                     Nur wenn Umsätze  eintreten, fallen auch Kosten an!

 


 

Regionalbonus:

Sofern Sie bei anderen Anbietern wiederum Waren und Dienstleistungen beziehen,

verringern sich die Kosten auf ca. 1,0 Prozent

für    1.000,- € Umsatz / Monat entstehen     Kosten in Höhe von 10,- € 

für  10.000,- € Umsatz / Monat  entstehen  Kosten in Höhe von 100,- € 

 


 

So setzen wir konkrete Anreize für das B-2-B

  • Wenn Sie als Anbieter ihre B2Bees weitergeben, vermeiden Sie sowohl "Parkgebühren", wie auch Gebühren für das Auflösen der B2Bees.
  • Durch diese Regelung ist es für alle Partner sehr attraktiv, miteinander in Geschäftsbeziehung zu treten.

 

Eine ausführliche Erläuterung des B2B Anreizsystems finden Sie HIER

 


 

  Ihr Aufwand: Das ist bei einem Kundenumsatz zu tun 

Erfasst wird nur der aufgerundete Eurobetrag. Keine Centbeträge.

Umsätze unter 10,- Euro werden nicht eingebucht. 

Die APP funktioniert auf jedem internetfähigen Gerät, egal ob Tablett, Smartphone oder PC

 

1.  Kachel mit dem vom Kunden ausgewählten Förderprojekt antippen

2. Kundenumsatz über die rechte Tastatur eingegeben. (ohne Cent Beträge)

3. Umsätze unter 10,- Euro werden nicht eingebucht.

 

Tipps zum Einrichten der BVV-Händler APP

  1. Das Feld für die Nummer der Bürgerkarte befindet sich links.
  2. Mit der Pinn-Nadel können sie häufig vorkommenden Förderprojekte direkt auf den Bildschirm pinnen
  • Am meisten Spaß macht das Einbuchen an Geräten mit einem Touchscreen, also am Tablett oder Smartphone. Denn dann tippen sie nur noch das Logo des Förderprojektes an, dann den aufgerundeten Eurobetrag und fertig. Am PC funktioniert es natürlich auch. Probieren sie es aus, es ist genial. In kürze wird es dazu noch ein Anleitungsvideo geben.

In die ausführliche Buchungsmaske gelangen sie hier Login 

Hier sehen sie alle Buchungen, können Buchungsanfragen stellen oder überschüssige B2Bees glattstellen.

 


 

1, B2Bees sind weder Geld, Regionalgeld oder ein alternatives Zahlungsmittel. Es kann mit ihnen nichts gekauft oder eingetauscht werden. Sie dienen ausschließlich der Ermittlung eventuell anfallender Parkgebühen und Gemeinwohlbeiträge.

2, Dies geschieht durch einen vom Anbieter ausgelösten Buchungsvorgang im BVV-Buchungssystem.

Hinweis: In der Praxis hat sich gezeigt, dass ein Teil der entstehenden B2Bees im B2B Bereich cirkuliert. Solange die B2Bees im Anbieternetzwerk cirkulieren und nicht aufgelöst werden, werden auch keine Gemeinwohlbeitrge fällig. Da für die cirkulierenden B2Bees jedoch Parkgebühren anfallen, erhalten die Förderprojeke auch dann ihre Guthaben, wenn die B2Bees von den Anbeitern noch nicht gegen einen Gemeinwohlbeitrag aufgelöst wurden und im Netzwerk cirkulieren.  

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