Die Bürgerkarte kann guten Gewissens empfohlen werden

 

Die Bürgerkarte erfordert keine persönliche Daten

Das heißt:

Niemand wird durch die Bürgerkarte in seinem Einkaufsverhalten ausgeforscht, 

niemand wird Werbung erhalten, oder zum Datenlieferanten. 

 

VORTEILE für Bürgerprojekte und Vereine:

  • auch Nicht-Mitglieder können auf diese Weise den Verein oder das Förderprojekt kennenlernen und unterstützen
  • Die Bürgerkarte kann guten Gewissens verteilt werden, denn durch die allgemeine Fördernummer bleiben die Nutzer der Bürgerkarte anonym
  • Ihre Mitglieder müssen sich nirgendwo anmelden oder registrieren
  • 100% der von den Anbietern bezahlten Förderungen werden an die Förderprojekte weitergeleitet
  • Die Bürgerkarte steigert die Idee und den Bekanntheitsgrad des Projektes
  • Dauerhaft finanzielle Mittel, solange regional eingekauft und dabei die Bürgerkarte vorgezeigt wird
  • Ein Förderprojekt muss nicht zwingend als Verein organisiert sein. Förderprojekt kann jedes, dem Gemeinwohl dienendes Bürgerprojekt sein. Also auch z.B.: eine Schule oder ein Kindergarten.
  • Auch einzelne, zeitlich beschränkte und am Gemeinwohl orientierende Aktionen können Förderprojekt werden.

 

     Kostenfrei mitmachen  - so geht`s:


    1. kostenfrei anmelden1

        Mit der Anmeldung erhält das Projekt eine Fördernummer und erscheint  in der Liste der Förderprojekte 

    2. einen Bürgerkarten-Flyer mit ihrer Fördernummer drucken und verteilen

        Vorlagen zur individuellen Anpassung mit ihrem Logo und Textwunsch finden Sie hier

        Lohnt sich der Druck eines eigenen Flyers nicht, können bei uns kostenfrei bis zu 50 Blanco-Bürgerkarten

        angefordert werden. Blanco bedeutet: Die Fördernummer wird per Hand eingetragen.   

        Für Smartphone-Fans: die Bürgerkarte einscannen und als Foto vorzeigen 

    3.  Sobald die Bürgerkarte mit ihrer Fördernummer - egal ob analog oder digital - beim Einkauf vorgezeigt,

        oder bei Bestellungen angegeben wird, erhält ihr Förderprojekt jedesmal 1,8 % vom Einkaufswert.

        Bei Verdopplungspartnern sogar 3,6%.2

 


 

Tipp: Sehr gut bewährt hat es sich, wenn Vereine ihre Mitglieder in ihren Infomails oder durch ein Anschreiben auf die Bürgerkarte aufmerksam machen.

Wie hoch die Förderung ausfällt ergibt sich daraus, wie häufig die Bürgerkarte des Förderprojektes beim Einkaufen vorzeigt wird. Es lohnt sich also sehr, die potentiellen Förder über die Möglichkeit der Bürgerakrtezu informieren. Zum Beipiel auch darüber, wer als Anbieter neu dazu kommt, wie hoch die Förderung bereits ausgefallen ist, was mit der Förderung gemacht werden soll, was mit der Förderung bereits alles möglich wurde, usw. 


 

Transparenz:

Bei  BÜRGER vermögen VIEL werden 100% der von den Anbietern bezahlten Förderbeiträge an die Förderprojekte weitergeleitet.

Die Höhe der Guthaben sind tagesaktuell für jedes Förderprojekt unter www.buerger-vermoegen-viel.de einsehbar.


 

So erhalten Förderprojekte ihre Guthaben:

Die Überweisung der Guthaben an die Förderprojekte erfolgt zu Beginn des Kalenderjahres. Stichtag für die Guthabenermittlung ist jeweils der 31.Dezember. 3


 

Steuerliche Behandlung: Die Begünstigung ist bei Vereinen buchhalterisch als sonstige wirtschaftliche Einnahme zu behandeln.


 

Es gelten die AGBs für Förderprojekte.

 


 

1 Als Förder-Projekt anmelden können sich alle am Gemeinwohl orientierten Projekte. Hierzu zählen beispielsweise Vereine, Kindergärten, Kirchengemeinden, Bürgereinrichtungen, usw. 

2 Alternativ können Rechnungen und Zahlungsbelege von Bürger/innen auch von zuhause aus via Internet eingebucht werden. Näheres hierzu finden sie unter FAQ – Buchungsvorgänge.

3, Konkret ausbezahlt werden immer die durch das Auflösen von B2Bees der BVV Service GmbH zur Verfügung stehenden Mittel. In der Praxis hat sich gezeigt, dass ein Teil der B2Bees im Netzwerk cirkuliert und ein Teil aufgelöst wird. Da für die cirkulierenden B2Bees Parkgebühren anfallen, erhalten die Förderprojeke dadurch aber auch dann ihre Guthaben, wenn die cirkulierenden B2Bees noch nicht gegen einen Gemeinwohlbeitrag aufgelöst wurden. 

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